Nach Protesten: Kurzarbeitergeld für Arztpraxen nach Einzelfallprüfung

Wie der Virchowbund, der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, aktuell mitteilt, ist es nun doch möglich, dass Arztpraxen Kurzarbeitergeld erhalten – zusätzlich zu den Ausgleichszahlungen, die ihnen innerhalb des Schutzschirmes des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz zustehen.

So nimmt die Bundesagentur für Arbeit ihre interne Anweisung zurück, nach der Krankenhäuser und Arztpraxen pauschal vom Erhalt des Kurzarbeitergeldes ausgeschlossen werden. Die Bundesagentur für Arbeit ist nun bereit, Einzelfallprüfungen durchzuführen. In vielen Fällen mussten die Arztpraxen – bedingt durch einen massiven Ausfall bei den Patientenzahlen – bereits vor den Beratungen zum COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz Kurzarbeitergeld beantragen. Diese Regelungen waren sowohl zeitlich als auch sachlich vorrangig vor den Hilfen des Schutzschirmes, so der Virchowbund.