November 2019: Elektronisches Rezept startet als Pilotprojekt

Ab dem kommenden November ist es ausgewählten Ärzten in Baden-Württemberg im Rahmen des Pilotprojektes „Geschützter E-Rezept-Dienst der Apotheken“ (GERDA) erlaubt, Verordnungen elektronisch auszustellen. Das sogenannte E-Rezept darf zunächst lediglich von Ärzten ausgestellt werden, die an dem Telemedizinangebotes „docdirekt“ in Stuttgart und im Kreis Tuttlingen teilnehmen. Die Patienten erhalten durch diese Ärzte einen elektronischen Schlüssel, mit dem sie auf das von ihm verordnete Rezept zugreifen und es an eine Apotheke ihrer Wahl senden können.

Ab Februar 2020 wird das Projekt auf ganz Baden-Württemberg ausgeweitet und im Laufe des Jahres 2020 soll es bundesweit eingeführt werden.

Die technischen Vorgaben für eine Übermittlung der elektronischen ärztlichen Verordnung an Apotheken müssen – als Teil des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung – bis zum 30. Juni 2020 geschaffen werden. Nach dem Digitale-Versorgungs-Gesetz sind die Apotheken zudem verpflichtet, sich bis zum 31. März 2020 an die Telematik-Infrastruktur anzuschließen. Die Bereitstellung der hierfür benötigten Konnektoren seitens der Industrie wird jedoch frühestens für das erste Quartal 2020 erwartet.