Oktober 2019: Anpassung der Geschlechtsangabe auf Formularen

Ab dem 1. Oktober 2019 wird die Geschlechterangabe auf Überweisungsscheinen (Muster 6) und den Laboranforderungsscheinen (Muster 10, 10A, 10L) angepasst. Statt den beiden Felder zum Ankreuzen von „männlich“ oder „weiblich“ wird auf den Formularen ein Textfeld abgedruckt, in das ein Kürzel für die jeweilige Geschlechtsform einzutragen ist: W (weiblich), M (männlich), D (divers) oder X (unbestimmt).

Die alten Formulare können aufgebraucht werden, jedoch muss in diesem Fall in das rechte Feld, das ursprünglich zum Ankreuzen vorgesehen ist, eines der vier neuen Kürzel eingetragen werden. Ebenso muss mit dem Abrechnungsschein (Muster 5) und dem Notfall-/ Vertretungsschein (Muster 19) verfahren werden: Da aktuell noch keine neuen Formulare gedruckt werden, muss auch hier das rechte Ankreuzfeld mit einem der vier neuen Kürzel versehen werden.

Hintergrund der Anpassung ist eine gesetzliche Vorgabe des Personenstandsgesetzes, nach der es zukünftig möglich sein muss, außer „männlich“ oder „weiblich“ auch die Geschlechterangabe „divers“ anzugeben.