Orientierungswert steigt um 2%

Der Orientierungswert (OW) und somit der Preis für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen steigt ab dem 1. Januar 2023 um 2%. Der Schiedsspruch fiel am 14. September 2022 in der dritten Runde der Honorargespräche zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung im Erweiterten Bewertungsausschuss mit fünf zu vier Stimmen gegen das Votum der Ärzteschaft. Auch wenn dieser Abschluss höher liege als die Steigerungsraten des OW in den vergangenen Jahren, war die Enttäuschung aufseiten der Ärzteschaft groß. Die Krankenkassen haben an der Systematik für die Steigerung des OW festgehalten, die sich immer an den Vorjahren orientiert, und ließen aktuelle Preissteigerungen unberücksichtigt. Die nun festgelegte Anpassung reiche noch nicht einmal aus, um die Mehrkosten durch die Tariflohnsteigerung in den Praxen auszugleichen, erklärt Dr. Dominik von Stillfried, Vorstandsvorsitzender des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in einem Presseschreiben. Für die Praxen sei dieser Schiedsspruch eine Katastrophe, so Dr. Andreas Gassen, KBV-Vorstandsvorsitzender. Diese hätten bereits in diesem Jahr neben höheren Personalkosten auch mit deutlich höheren Energieausgaben zu rechnen.