Praxen erhalten keine Rechnung für Behebung von TI-Störungen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist aktuell darauf hin, dass Praxen die für die Behebung der TI-Störung anfallenden Kosten nicht selbst tragen müssen. So sind die Kosten für das Update des Konnektors bereits über die Pauschalen abgedeckt, die der IT-Dienstleister über den Wartungsvertag erhält, den er mit der jeweiligen Praxis abgeschlossen hat. Sollte der Dienstleister einen zusätzlichen Aufwand bei der Behebung des Schadens geltend machen, so müsse er dies direkt mit der gematik abrechnen, nicht mit dem Praxisinhaber. Falls der Inhaber dennoch eine Rechnung erhält, sollte er diese – mit Hinweis auf den Wartungsvertrag und die Absprache mit der gematik – zurückweisen.

„Für uns steht damit endlich fest: Ärzte und Psychotherapeuten müssen nichts für die Behebung der TI-Störung bezahlen. Sie müssen sich in keiner Weise darum kümmern, wer denn nun für den Schaden aufkommt oder die Rechnungen bezahlt. Auch in Streitfragen sind sie außen vor“, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. 

Die KBV empfiehlt den Praxen, die aktuell noch von der Störung betroffen sind, möglichst schnell einen Termin mit ihrem IT-Dienstleister zu vereinbaren und das notwendige Update des Konnektors möglichst noch im Juni 2020 durchzuführen.