Praxisanschluss an die TI trotz langsamem Internet

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist aktuell darauf hin, dass es auch in Regionen mit langsamem Internet möglich ist, Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden.

So empfiehlt sie als Alternative zum klassischen DSL-Anschluss über die Telefonleitung eine Internetanbindung über den TV-Kabelanschluss, über das Mobilfunknetzt LTE oder über eine Satellitenanlage. Anschlüsse über eine ISDN-Telefonleitung oder über das Mobilfunknetz UMTS sind zwar langsamer, jedoch ebenfalls ausreichend für die Durchführung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM). Hier kann es jedoch zu einer verzögerten Rückmeldung beim Online-Abgleich der Versichertenstammdaten kommen. Zudem beginnen große Unternehmen bereits mit der Abschaltung des ISDN-Netzes.

Bei zu langsamer Internetverbindung Befreiung von VSDM-Pflicht möglich

Sofern es in einer Region keine Alternative für eine schnelle Internetverbindung gibt, kann die Praxis in Ausnahmefällen von der Pflicht des VSDM befreit werden. Hierfür muss das Fehlen eines geeigneten Internetanschlusses bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nachgewiesen werden. Die KV entscheidet dann im Einzelfall über den weiteren Umgang mit der VSDM-Pflicht. Eine Ausstattung mit TI-Komponenten wird jedoch auch für diese Praxen empfohlen, damit sie technisch vorbereitet sind, falls in ihrer Region zukünftig ein schnellerer Anschluss verfügbar ist. Zudem ist nur so gewährleistet, dass die Praxen dauerhaft die vollständigen Versichertenstammdaten der elektronischen Gesundheitskarte einlesen können – sensible Stammdaten sollen zukünftig innerhalb eines verschlüsselten Bereiches auf der Karte gespeichert werden und sind dann nur noch mittels Praxisausweis oder elektronischem Heilberufeausweis einlesbar.