Praxisausweis kann auch ohne elektronischen Heilberufsausweis bestellt werden

Das Bundesgesundheitsamt weist aktuell darauf hin, dass Ärzte den für die Telematikinfrastruktur benötigten Praxisausweis noch bis zum 31. Mai 2021 auch ohne Vorhandensein eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) bestellen können. Es genügt der Nachweis, dass der eHBA bereits angefordert wurde.

Die Regelung wurde eingeführt, da es aktuell aufgrund der hohen Nachfrage deutliche Verzögerungen bei der Ausgabe des eHBA gibt. „Sollten die Lieferschwierigkeiten andauern, wird sich die KBV erneut an das Bundesgesundheitsministerium wenden und eine Fristverlängerung fordern“, so Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV. Der elektronische Heilberufsausweis ist Voraussetzung für die Teilnahme an der elektronische Patientenakte, der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem elektronischen Rezept.