Rahmenbedingungen für Videosprechstunde verbessert

Mit dem 1. April 2022 haben sich die Rahmenbedingungen für Videosprechstunden verbessert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Krankenkassen haben sich darauf geeinigt, dass Ärzte pro Quartal nun bis zu 30% ihrer Patienten ohne direkten Arzt-Patienten-Kontakt mittels Videosprechstunde behandeln dürfen. Bisher war lediglich die Behandlung von 20% der Patienten auf diese Weise erlaubt. Patienten, bei denen mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt pro Quartal stattfindet, können flexibel mittels Videosprechstunde behandelt werden.

Auch die Menge der Leistungen, die innerhalb der Videosprechstunde abgerechnet werden darf, erhöht sich – ebenfalls von 20% auf 30%. Diese Obergrenze gilt je Gebührenordnungsposition (GOP) und Quartal und wird – so die KBV – pro Vertragsarzt berechnet und nicht pro Patient. Ausgenommen von der Begrenzungsregelung sind GOP, die ausschließlich im Videokontakt berechnungsfähig sind, zum Beispiel Videofallkonferenzen mit Pflegekräften (GOP 01442).