Reform der Notfallversorgung: Jens Spahn legt Referentenentwurf vor

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat im Januar 2020 einen Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, die Notaufnahmen in Krankenhäusern, die häufig überlaufen sind, zu entlasten. Aktuell gehen viele Patienten in Notfallambulanzen, deren Beschwerden keine Notfälle im engeren Sinne sind. Dadurch entstehen lange Wartezeiten für Patienten, die dringend auf die Hilfe in der Notfallambulanz angewiesen sind.

In dem Entwurf werden folgende Punkte aufgeführt:

  • Förderung der gemeinsame Notfallleitsysteme, die unter den Rufnummern 112 oder 116117 erreichbar sind.
  • Einrichtung integrierter Notfallzentren in ausgewählten Krankenhäusern. Sie sollen den Patienten an 24 Stunden, sieben Tage in der Woche als erste Anlaufstelle für die Notfallversorgung dienen. Dort soll zukünftig entscheiden werden, ob Patienten stationär in der Klinik oder ambulant versorgt werden und die erforderliche ambulante notdienstliche Versorgung erbracht werden.
  • Es sollen die nötigen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die medizinische Versorgung am Notfallort und Rettungsfahrten als eigenständige Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verankern.

Finanzierung und Vergütung
Die Vergütung der 112-Rettungsleitstellen durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt im Rahmen eines gemeinsamen Notfallleitsystems und wird pauschal je Hilfeersuchen mit den Krankenkassen vereinbart. Die Finanzierung der integrierten Notfallzentren soll durch eine Grundpauschale je INZ und je nach Schweregrad außerhalb des Budgets der Kassenärztlichen Vereinigung erfolgen. Auf Bundesebene sollen der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft die genauen Regelungen gemeinsam treffen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden weiterhin verpflichtet, alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zur Sicherstellung der notdienstlichen Versorgung zu ergreifen. Bei einer ambulanten notdienstlichen Versorgung in Krankenhäusern, an denen kein integriertes Notfallzentrum vorhanden ist, soll ein Vergütungsabschlag in Höhe von 50% erfolgen. Die Vergütung der Leistungen der medizinischen Notfallrettung vereinbaren die zuständigen Landesbehörden oder die Rettungsdienstträger mit den Krankenkassen.

Wie geht es weiter?
Bereits im vergangenen Jahr hatte J. Spahn einen Diskussionsentwurf zur Notfallversorgung präsentiert. Mit dem Referentenentwurf soll jetzt die Umsetzung folgen. Das Gesetz soll bis Ende 2020 verabschiedet werden. Danach regelt zunächst der Gemeinsame Bundesausschuss die Details. Im Bundesrat ist das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig.