Regelungen für Wiederholungsrezept präzisiert

Mitte Oktober 2019 hat die Bundesregierung durch einen Änderungsantrag, der an das Masernschutzgesetz angehängt wurde, die Regelungen für ein neues Wiederholungsrezept präzisiert, die Mitte November 2019 in Kraft treten sollen.

Die Neuregelung, die ursprünglich innerhalb des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheke kommen sollte, sieht vor, dass Ärzte chronisch kranken Patienten mit gleichbleibender Medikation ein speziell gekennzeichnetes Rezept ausstellen können. Das Rezept soll ermöglichen, dass der Patient in der Apotheke das benötige Arzneimittel bis zu dreimal zusätzlich erhält. Hierzu muss auf der Verschreibung ein formaler Vermerk des Arztes stehen, der die Anzahl der möglichen Wiederholungen beinhaltet. Das Rezept ist mindestens 3 Monate gültig, die Gültigkeit kann durch eine Angabe des Arztes auf bis zu 12 Monate verlängert werden.