Regierung legt neue Regeln fest: Krankschreibungen künftig ab Tag 1 und nur in Präsenz

Nach wochenlangen Verhandlungen hat sich die schwarz-rote Regierungskoalition auf ein „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ geeinigt, das auch Krankschreibungen neu regelt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen künftig bereits am 1. Tag ihrer Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen. Bisher hatte das erst für den 4. Tag einer krankheitsbedingten Abwesenheit gegolten.

Außerdem will der Koalitionsausschuss die telefonische AU abschaffen. Damit konnten sich den Praxen persönlich bekannte Patientinnen und Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen bis zu 5 Kalendertage krankschreiben lassen, ohne persönlich vorstellig zu werden. Die telefonische AU war Ende 2023 eingeführt worden, um Ansteckungen zu vermeiden und die Arztpraxen zu entlasten.

Die Ärzteschaft hatte sich bereits in der Vergangenheit klar gegen eine Abschaffung der telefonischen AU gestellt. Dass der Koalitionsausschuss im selben Atemzug ankündigte, Ärzte, die „unrichtige AU“ ausstellten, in Zukunft stärker bestrafen zu wollen, dürfte nicht nur Paula Piechotta als deutliches Signal werten. Gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt sprach die Berichterstatterin für den Gesundheitsetat der Grünen Bundestagsfraktion von einem „Kampf der Bundesregierung gegen die Hausärzte“. Diese sollten sich nicht mehr trauen, Patienten krank zu schreiben.

Bundeskanzler Merz (CDU) hatte den Schritt in einer Pressekonferenz folgendermaßen gerechtfertigt: „Die Zahl der Krankentage ist zu hoch und wir schaffen ein Instrumentarium, das den Beteiligten – sowohl den Arbeitnehmern als auch den Betrieben – ermöglicht, das zu korrigieren.“