Stellungnahme erbeten: Profitieren sehbeeinträchtigte Kinder von einem Sehtraining?

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bittet interessierte Personen, Institutionen und (Fach-)Gesellschaften bis zum 13. September 2022 um eine Stellungnahme, ob Kinder und Jugendliche mit entwicklungsbedingten Sehstörungen von einem Sehtraining profitieren können. Derzeit bemühen sich Wissenschaftler aus Deutschland und Österreich im Auftrag des IQWiG und unter Federführung des Instituts für Evidenz in der Medizin am Universitätsklinikum Freiburg um Klärung dieser Frage. Für die Nutzenbewertung hat das Wissenschaftsteam ausschließlich Studien zur Untersuchung der Wirkung von digitalem Sehtraining bei Amblyopie herangezogen. Im Vordergrund standen hierbei mehrwöchige digitale Trainingsangebote (meist per Video) im Wohnumfeld der betroffenen Kinder. Zum Nutzen von analogen Sehtrainings ohne PC-Unterstützung gab es keine verwertbaren Studienergebnisse. Hinsichtlich des Kriteriums „bestkorrigierte Sehschärfe des schwächer sehenden Auges“ haben die Daten einen Vorteil zugunsten des digitalen Sehtrainings im Vergleich zu keinem Training, einem Scheintraining oder zur Okklusionsbehandlung ergeben. Allerdings waren die gemessenen Sehschärfeunterschiede bei diesen Vergleichen so gering, dass sie die Sehleistungen der Betroffenen kaum verbesserten. Hinsichtlich des Kriteriums „räumliches Sehen“ wurde in keiner Studie ein größerer Nutzen des digitalen Trainings im Vergleich zu keinem Training, zum Scheintraining oder zur Okklusionsbehandlung nachgewiesen. Darüber hinaus konnten die Wissenschaftler bis dato keine eindeutige Aussage zum Nutzen eines aktiven Trainings treffen, weil die Beobachtungszeit der Betroffenen im Rahmen der Studien zu kurz war oder die Kinder und Jugendlichen die Therapietermine nur unregelmäßig wahrnahmen. Ihre Untersuchungsergebnisse fasste das Wissenschaftsteam in einer vorläufigen gesundheitstechnologischen Bewertung („Health Technology Assessment“, HTA) im Rahmen des IQWiG-Verfahrens ThemenCheck Medizin zusammen. Die Fragestellungen solcher HTA-Berichte basieren immer auf Vorschlägen von einzelnen Bürgern, so auch im vorliegenden Fall: Die Mutter eines sehbeeinträchtigen Kindes, der vom Arzt ein Sehtraining über 6–12 Monate für ihr Kind empfohlen wurde, fragte im Rahmen des ThemenCkeck Medizin nach dem Nutzen eines solchen Trainings. Aufgrund der bis zum 13. September 2022 eigehenden Stellungnahmen können Änderungen und/oder Ergänzungen im vorläufigen HTA-Bericht vorgenommen werden.

Stellungnahme können noch bis zum 13. September 2022 (23:59 Uhr) an berichte@iqwig.de gesendet werden. Für die Abgabe von Stellungnahmen bestehen formale Anforderungen, Informationen dazu gibt es unter https://www.iqwig.de/sich-einbringen/stellung-nehmen/