Telefonische Krankschreibung ab der nächsten Woche wieder möglich

Aufgrund der aktuell steigenden COVID-19-Infektionszahlen hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss darauf verständigt, die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung ab dem 19. Oktober 2020 wieder zu reaktivieren. Patienten, die unter leichten Atemwegserkrankungen leiden, können demnach ab dem kommenden Montag wieder nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen. Diese kann – ebenfalls telefonisch – um weitere sieben Tage verlängert werden. Die Sonderregelung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2020. Sämtliche vom G-BA beschlossenen befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sind auf der Website des G-BA zu finden: www.g-ba.de/sonderregelungen-corona