Telefonische Krankschreibung nicht mehr möglich

Seit dem 1. Juni 2022 sind Krankschreibungen telefonisch nicht mehr möglich, teilt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einem Presseschreiben mit. Sollten die Covid-19-Fallzahlen in den kommenden Monaten wieder ansteigen, könne der G-BA diese sowie andere Sonderregelungen in Bezug auf seine regulären Richtlinienbestimmungen für bestimmte Regionen oder unter Umständen für das gesamte Bundesgebiet jedoch wieder aktivieren.
Von den Coronasonderregelungen ausgenommen ist die Krankschreibung mittels Videosprechstunde. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass zur Abklärung der Arbeitsunfähigkeit keine körperliche Untersuchung notwendig ist. Versicherte, die der Arztpraxis unbekannt sind, können via Bildschirm 3 Kalendertage krankgeschrieben werden. Für Versicherte, die die jeweilige Praxis schon einmal aufgesucht haben, kann eine Krankschreibung bis zu 7 Kalendertagen erfolgen.