TI: Bundesgesundheitsministerium rechnet mit Honorarkürzungen bei einem Drittel der Ärzteschaft

Nach Information des Bundesgesundheitsministeriums sind aktuell etwa 100000 der insgesamt 180000 Praxen von Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen. Zudem haben etwa 20000 weitere Praxen den Anschluss bereits bestellt.

Den übrigen 60000 Praxen drohen negative Konsequenzen: Seit dem 1. Juli 2019 sind sie dazu verpflichtet, das Versichertenstammdatenmanagement vorzunehmen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung mit den Abrechnungsunterlagen nachzuweisen. Tun sie das nicht, drohen Honorarkürzungen von zunächst 1%. Durchschnittlich belaufen sich diese Kürzungen auf etwa 200 Euro bis 300 Euro im Monat. Ab März 2020 drohen Honorarkürzungen in Höhe von 2,5%.

Ausgenommen von der Verpflichtung zum Versichertenstammdatenmanagement sind Arzt-Patienten-Kontakte, die ohne persönlichen Kontakt stattfinden oder bei denen die Versichertenkarte situationsbedingt mittels einem mobilen Kartenterminal eingelesen wird.