Todesfälle nach Gesäßvergrößerung: Arzt wird vorübergehend Berufserlaubnis entzogen

„Endlich passiert etwas!“, zeigt sich Prof. Dr. Lukas Prantl, Präsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) erleichtert, nachdem das Düsseldorfer Landgericht einem Internisten, der wegen fahrlässiger Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge in zwei Fällen angeklagt ist, vorübergehend die Berufserlaubnis entzogen hat. Der Arzt praktizierte, wie seinem Instagram-Profil zu entnehmen ist, seit dem letzten Todesfall am 2. Juni 2018 ungehindert weiter, sein letzter Post stammt vom 9. November 2020 – der Eingriff war erneut eine Gesäßvergrößerung.

Die gegenwärtige Rechtslage ist nicht ausreichend

„Dieser dramatische Fall zeigt eindrücklich, dass die Rechtslage in Deutschland bei weitem nicht ausreichend ist, um Patientinnen und Patienten wirksam vor unqualifizierten Operateuren zu schützen“, konstatiert Prantl und zeigt sich erneut erleichtert, dass der Richter dem Operateur nun die Tätigkeit wegen Wiederholungsgefahr zumindest vorübergehend untersagt hat. „Es bleibt zu hoffen, dass ein entsprechendes Urteil folgt und im besten Fall die Approbation dauerhaft entzogen wird“, so Prantl, der davon überzeugt ist, dass der Arzt seine Tätigkeit sonst nach der möglichen Haftstrafe sogleich wieder aufnehmen wird. Dass dies überhaupt möglich sei, liege an der Rechtslage in Deutschland. Zwar schreibe die Berufsordnung vor, dass Ärzte nur solche Eingriffe durchführen dürfen, die sie in ihrer Weiterbildung erlernt haben – werde dagegen verstoßen, würde dies aber in der Regel nicht sanktioniert.  Man sehe daher immer mehr Komplikationen nach ästhetischen Eingriffen. Zahlreiche Appelle an den Gesetzgeber, hier eine Änderung zu erreichen, seien allerdings ungehört verhallt sind. „Wir werden das Verfahren nun als Anstoß nehmen, den Dialog erneut aufzunehmen, sehen aber kein wirkliches Interesse des Gesetzgebers, die Patientensicherheit in diesem Bereich durch unterschiedliche Maßnahmen zu erhöhen“, bedauert Prantl und erinnert daran, dass es bereits 2008 eine ergebnislose Bundestagsanhörung zum Verbraucherschutz bei Schönheitsoperationen gab.

„Die Glutealaugmentation hat mit 1 zu 3000 Fällen die höchste Todesrate bei allen ästhetischen Eingriffen und ist damit am gefährlichsten für die Patientinnen“, erklärt der plastische Chirurg, umso wichtiger sei es, einen qualifizierten, entsprechend ausgebildeten plastischen Chirurgen zu wählen. Bereits im Sommer 2018 hatte ein internationales Konsortium plastisch-chirurgischer Fachgesellschaften vor einer erhöhten Todesrate bei Glutealvergrößerung gewarnt und die DGPRÄC ihre Mitglieder entsprechend informiert. „Die Mitglieder des internationalen Konsortiums haben an Obduktionen teilgenommen: Alle Autopsien nach Glutealaugmentation verstorbener Patientinnen hatten folgende Befunde gemeinsam: Fett in den Gesäßmuskeln; Fett unter den Muskeln; Schäden an der oberen oder unteren Gesäßvene; massive Fettembolie im Herzen und/oder in der Lunge. Noch keine Autopsie hat einen Todesfall mit Fett im Fettgewebe gezeigt“, berichtet Prantl. So war es wohl auch im Düsseldorfer Fall –  eine Patientin verstarb an einer Fettembolie, eine weitere durch Einblutungen in Rücken- und Gesäßmuskulatur. „Plastische Chirurgen wissen, wie sie bei etwaigen Komplikationen reagieren müssen, um Patienten schnell helfen zu können“ erläutert Prantl und ergänzt, das diese in ihrer Weiterbildung – anders als andere Facharztgruppen – die Fettabsaugung erlernt und anatomische Kenntnisse am gesamten Körper erwerben.

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