Unabhängig von Impfung oder Genesung: Praxispersonal muss tagesaktuellen Testnachweis vorlegen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert aktuell darüber, dass alle Mitarbeiter in Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen seit heute (24. 11. 2021) dazu verpflichtet sind, einen tagesaktuellen Antigentest vorzulegen – auch wenn sie genesen oder geimpft sind. Diese Maßnahme ist Teil des geänderten Infektionsschutzgesetzes, das am 24. November 2021 in Kraft getreten ist. Die täglichen Antigentests können eigenständig und ohne Überwachung durchgeführt werden, alternativ ist es möglich, sich zweimal pro Woche mittels PCR testen zu lassen.

Da nach der Coronavirus-Testverordnung aktuell nur die Kosten für zehn Antigentests pro Person pro Monat übernommen werden und PCR-Tests generell nicht finanziert werden, hat die KBV gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium eine Kostenübernahmeregelung für die Praxen gefordert.  Zudem soll eine Überprüfung erfolgen, ob die Testpflicht für dreimal geimpfte Mitarbeiter entfallen kann.

Die Arbeitgeber sind gemäß Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet, die Testergebnisse zu dokumentieren und alle 14 Tage an die zuständige Behörde zu melden, Details für diese Meldung werden vom jeweiligen Öffentlichen Gesundheitsdienst festgelegt. Positive Testergebnisse sind – wie bisher auch – meldepflichtig und müssen mittels PCR-Test überprüft werden. Bis zum Zeitpunkt dieser Abklärung besteht die Pflicht zur häuslichen Isolation. Falls der PCR-Test positiv ausfällt, bleibt die häusliche Isolation – meist zwei Wochen, je nach Landesrecht – bestehen.

Da es aktuell Lieferengpässe bei der Verfügbarkeit der Antigen-Tests gibt, weist die KBV ausdrücklich darauf hin, dass eine Rechtspflicht, die nicht erfüllt werden kann, auch nicht zu Sanktionen führen kann. In diesen Fällen rät die KBV dazu, die Nichtverfügbarkeit von Tests entsprechend zu dokumentieren.