Verfahren gegen Internisten: Zwei Todesfälle nach Gesäßvergrößerung

„Hoffentlich werden die Richter ihrer Verantwortung gerecht und setzen ein Zeichen gegen die willkürliche Gefährdung von Patientinnen und Patienten!“, hofft Prof. Dr. Lukas Prantl, Präsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) angesichts der Eröffnung des Verfahrens gegen einen Internisten vor dem Landgericht Düsseldorf am 28. September 2021.  Der Arzt ist wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in einem dritten Fall, bei dem die Patientin überlebte, angeklagt. Bereits im November 2019 wurde ihm vorübergehend die Berufserlaubnis entzogen.

Forderungen der DGPRÄC an die neue Bundesregierung

„Dieser dramatische Fall zeigt eindrücklich, dass die Rechtslage in Deutschland bei weitem nicht ausreichend ist, um Patienten und Patientinnen wirksam vor unqualifizierten Operateuren zu schützen“, konstatiert Prantl.  Zwar schreibe die Berufsordnung vor, dass Ärzte nur solche Eingriffe durchführen dürfen, die sie in ihrer Weiterbildung erlernt haben, werde dagegen verstoßen, würde dies aber in der Regel nicht sanktioniert. „Im Ergebnis sehen wir mit wachsender Popularität ästhetischer Eingriffe und einer Ausweitung der Anbieter solcher Eingriffe immer mehr Komplikationen“, berichtet Prantl aus der täglichen Praxis und ergänzt, dass zahlreiche Appelle an den Gesetzgeber, hier eine Änderung zu erreichen, leider verhallten. „Wir werden das Verfahren und die Konstituierung einer neuen Bundesregierung nun erneut zum Anlass nehmen, mit der Politik Wege zu suchen, die Patientensicherheit in diesem Bereich zu erhöhen“.

Hohe Risiken erfordern besondere Qualifikation

„Die Glutealaugmentation hat mit 1 zu 3000 Fällen die höchste Todesrate bei allen ästhetischen Eingriffen und ist damit am gefährlichsten für die Patientinnen“, erklärt der plastische Chirurg, umso wichtiger sei es, einen qualifizierten, entsprechend ausgebildeten plastisch-ästhetischen Chirurgen zu wählen. Bereits im Sommer 2018 hatte ein internationales Konsortium plastisch-chirurgischer Fachgesellschaften vor einer erhöhten Todesrate bei Glutealvergrößerung gewarnt, die DGPRÄC ihre Mitglieder entsprechend informiert. „Die Mitglieder des internationalen Konsortiums haben an Obduktionen teilgenommen: Alle Autopsien verstorbener BBL-Patienten hatten folgende Befunde gemeinsam: Fett in den Gesäßmuskeln; Fett unter den Muskeln; Schäden an der oberen oder unteren Gesäßvene; massive Fettembolie im Herzen und/oder in der Lunge. Noch keine Autopsie hat einen Todesfall mit Fett im Fettgewebe gezeigt“, berichtet Prantl. So war es dann wohl auch im Düsseldorfer Fall, wo offenbar eine Patientin an einer Fettembolie verstarb, eine weitere durch Einblutungen in Rücken- und Gesäßmuskulatur. „Plastische Chirurgen wissen, wie sie bei etwaigen Komplikationen reagieren müssen“ erläutert Prantl und ergänzt, dass diese in ihrer Weiterbildung – anders als andere Facharztgruppen – die Fettabsaugung erlernt und anatomische Kenntnisse am gesamten Körper erworben hätten. Schließlich sei in Düsseldorf offenbar auch kein Anästhesist anwesend gewesen und die Patientinnen wurden nicht ausreichend lang nachbeobachtet. „Beides halte ich bei den enormen Mengen abgesaugten Fetts für unverantwortlich“, so Prantl.

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