Virchowbund gibt Hinweise zu Kurzarbeit in Arztpraxen

Aktuell berichten Fachärzte von zunehmenden Terminabsagen durch Patienten. Aus diesem Anlass hat der Virchowbund auf seiner Internetseite einige relevante Informationen zur Kurzarbeit in Arztpraxen zusammengestellt. So ist es möglich, Kurzarbeit in der Arztpraxis anzumelden, sofern die Arbeitsverträge der Angestellten eine Klausel enthalten, dass der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen darf. Ist diese Klausel – wie in den Tarifverträgen der Medizinischen Fachangestellten – nicht vorhanden, müssen Praxisinhaber und Praxismitarbeiter eine Ergänzung im Arbeitsvertrag vereinbaren. Ein kostenloses Muster steht den Mitgliedern des Virchowbundes auf dessen Homepage zur Verfügung. Der Verband bietet zudem – auch für Nichtmitglieder – den kostenlosen Download des Antrags auf Kurzarbeitergeld und der Anzeige zum Arbeitsausfall an die Bundesagentur für Arbeit an.

Weiterführende Informationen sind auf der Homepage des Virchowbundes zu finden.