Zustimmungspflicht für Organspenden bleibt, Widerspruchslösung fällt durch

Am 16. Januar 2020 wurde eine Neuregelung der Organspende beschlossen. Abgestimmt wurde die Änderung in einer fraktionsoffenen namentlichen Abstimmung. Mit einer breiten Mehrheit wurde die sogenannte Zustimmungslösung von den Abgeordneten im Bundestag angenommen. Der konkurrierende Gesetzentwurf der Gruppe von Abgeordneten um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU/CSU) und Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz fand keine Mehrheit. In Deutschland gilt bereits seit 2012 die Entscheidungslösung, die nunmehr auch Grundlage der Reform sein soll.

Ohne Zustimmung der betreffenden Person zu Lebzeiten ist eine Organentnahme nicht zulässig. Künftig wird die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende auch in Ausweisstellen möglich sein. Ferner ist vorgesehen, dass die Hausärzte ihre Patienten regelmäßig zur Eintragung in das zu errichtende Online-Register ermutigen sollen. Den Bürgern soll es künftig möglich sein, ihre Entscheidung bezüglich einer Organspende einfach zu dokumentieren, jederzeit zu ändern und zu widerrufen. Dazu soll ein bundesweites Online-Register eingerichtet werden.

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass die Bürger mindestens alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema Organspende angesprochen werden. Durch regelmäßige Information und Befragung soll die Entscheidungsbereitschaft zur Organspende gestärkt werden. Die Reform soll mit Rücksicht auf die notwendigen Vorbereitungen zwei Jahre nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.

Erneute Zunahme von Gewebespenden

Laut Information der gemeinnützigen Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) stimmten im Jahr 2019 40% der Angehörigen einer Gewebespende zu. Damit konnten 2735 Gewebespenden realisiert werden. Bundesweit konnten im vergangenen Jahr 5740 Gewebetransplantate durch die DGFG vermittelt werden, beispielsweise für Hornhauttransplantate, Herzklappen oder Gefäßtransplantate. Am häufigsten sind hierbei Hornhauttransplantate – 2019 konnten 3605 Patienten von der DGFG mit einem Hornhauttransplantat versorgt werden.