Leserbrief als Antwort auf das Editorial von Dr. Reinhard Kaden in der Ausgabe 2/2019 von "Die Orthoptistin":

Sehr geehrter Herr Dr. Kaden,

meines Wissens ist es dem Optiker erlaubt bei Kindern ab dem 14. Lebensjahr eine subjektive Refraktion zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung als Folgeversorgung durchzuführen. Nach meiner Erfahrung gibt es wenige Augenoptiker, die bei jüngeren Kindern eine subjektive Refraktion durchführen. Allerdings sind diese wenigen Augenoptiker häufig besonders aktiv. Das werden die Kolleginnen bestätigen, in deren Umfeld solch ein Optiker tätig ist.

Wenn die Erziehungsberechtigten jedoch der Messung zustimmen und das Ergebnis der subjektiven Refraktion erwartungsgemäß von den Rezeptwerten der augenärztlichen Refraktion abweichen, bedeutet dies immer einen großen Erklärungsaufwand. Dies wird im Nachhinein als Rechtfertigung wahrgenommen. Ich stimme Ihnen zu, dass eine Aufklärung im Vorfeld die bessere Wahl ist. 

Meines Erachtens wird die Nach-Refraktion durch Augenoptiker zunehmen vor dem Hintergrund der optischen Therapiemöglichkeiten bei progredienter Myopie im Kindes- und Jugendalter. Die optische Industrie bietet Seminare an für „Kinder-Optometrie“, die Augenoptikern ohne einen Optometrie-Abschluss befähigen sollen, jüngeren Kinder zu refraktionieren und den AC/A-Quotienten zu bestimmen.

Im Zusammenhang einer Kontaktinsen-Anpassung zur Kontrolle der Myopie-Progression halte ich es für sinnvoll, wenn ein Augenopiker Kinderaugen refraktioniert. Vorausgesetzt, es findet ein Austausch mit der behandelnden augenärztlichen Praxis statt. In allen anderen orthoptischen Fällen halte ich die Nach-Refraktion für therapiegefährdend.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Leister

Anerkannte Fachberaterin für Sehbehinderte (WVAO), Orthoptistin, Augenoptikerin