Ab Mai 2024 werden Praxen ohne eRezept-Modul sanktioniert

Praxen, die zum 1. Mai 2024 nicht über das zum Ausstellen elektronischer Rezepte (eRezept) notwendige eRezept-Modul verfügen, werden ab diesem Zeitpunkt mit einer Honorarkürzung in Höhe von 1% sanktioniert. Die Honorarkürzung ist durch das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens festgelegt und wird zu möglicherweise bereits bestehenden anderen Honorarkürzungen hinzuaddiert. Die Verwendung des eRezeptes ist seit Anfang des Jahres 2024 verpflichtend. Trotz einiger Startschwierigkeiten wurde es seit Jahresbeginn bisher 140 Millionen Mal erfolgreich von den Patienten eingelöst.