ADÄ: Auseinandersetzungen um Vertragsärztliche Vergütung

Die Allianz Deutscher Ärzteverbände (ADÄ) stellt sich gegen die Forderung von GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und AOK-Bundesverband (AOK-BV) nach stärkerer Mengensteuerung und Budgetierung vertragsärztlicher Leistungen. Defizite der Kassen dürften nicht durch unbezahlte Mehrarbeit der Ärzteschaft ausgeglichen werden. Die Pläne der Kassen kämen einer Forderung nach Leistungskürzungen für Versicherte/Kranke gleich, kritisiert die ADÄ in einer Stellungnahme. „Man will alles und jede Leistung haben, bezahlen jedoch nicht“, wirft der Hamburger HNO-Arzt Dr. Dirk Heinrich, ADÄ-Sprecher und Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands, GKV-SV und AOK-BV vor. Diese sieht er in der Verantwortung: „Wenn die gesetzlichen Krankenkassen eine Ausgabenbegrenzung bei sich durch starre Budgets wollen, dann sollten sie ihren Versicherten auch selbst sagen, welche Leistungen sie für die Beitragszahler nicht mehr vorsehen werden.“ Dies sei nicht Aufgabe der Ärzteschaft. Eine stärkere Budgetierung und unbezahlte Mehrarbeit lehnt die ADÄ kategorisch ab. In der Stellungnahme heißt es stattdessen: „Es ist und bleibt die klare Forderung der Ärzteschaft, dass alle Leistungen, die erbracht werden, von den gesetzlichen Kassen auch voll bezahlt werden müssen.“ – Hintergrund der Auseinandersetzung um die vertragsärztliche Vergütung sind Forderungen der Kassenverbände, die mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl veröffentlicht wurden. Der GKV-SV hatte sich in seinem Positionspapier u. a. dafür ausgesprochen, „die Gesamtvergütung von vertragsärztlichen Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Vergütung auf wenige ausgewählte besonders zu fördernde Leistungen zu begrenzen“. Dafür müsse man den Aufgabenzuwachs bei extrabudgetär vergüteten Leistungen bremsen. Auch der AOK-BV forderte, schnell wieder mehr Leistungen in den budgetierten Teil der Gesamtvergütung zurückzuführen, „angefangen mit solchen Leistungen, die seit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes im Jahr 2019 extrabudgetär gefördert werden“.