Änderung der Fortbildung für nichtärztliche Praxisassistenten

Nach einer Einigung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GV-Spitzenverbandes wurde die verpflichtende Fortbildung für nichtärztliche Praxisassistenten zum 1. Januar 2019 angepasst. Die Fortbildung, die alle drei Jahre wiederholt werden muss, ist Voraussetzung dafür, dass Haus- und Fachärzte die Genehmigung für die Förderung und Beschäftigung eines nichtärztlichen Praxisassistenten behalten.

Die angepasste Fortbildung vermittelt nun neben dem Notfallmanagement auch Kenntnisse zur Digitalisierung und Telemedizin. Zudem wurde die Anzahl der Pflichtstunden geändert: Statt der bisher notwendigen 20 Stunden sind nun lediglich 16 Stunden vorgeschrieben. Acht dieser Stunden sind für das Thema Notfallmanagement inklusiver praktischer Übungen vorgesehen und die restlichen acht Stunde vermitteln Informationen für den Einsatz digitaler Technologien.