Änderungen in der gesetzlichen Krankenkassenversicherung

Mit Jahresbeginn wurden einige Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wirksam. So werden die Versicherungsbeiträge seit dem 1. Januar 2019 wieder paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw. von Rentnern und Rentenversicherung getragen. Zudem werden Selbständige mit geringem Einkommen erheblich entlastet: Das für die Berechnung ihres monatlichen Beitrages zugrunde gelegte Mindesteinkommen wurde deutlich herabgesenkt. Weiterhin wurde mit dem GKV-Versicherungsentlastungsgesetz festgelegt, dass die Finanzreserven der Kassen den Umfang der Ausgaben eines Monats der Krankenversicherungen nicht mehr überschreiten dürfen. Dies soll zur Vermeidung hoher Kassenbeiträge beitragen. Ab dem Jahr 2020 werden die Kassen über einen Zeitraum von drei Jahren zum Abbau überschüssiger Beitragseinnahmen verpflichtet.