Arzneimittelengpässe: Europaparlament stimmt Reform zu

Das in Brüssel ansässige Europaparlament hat im April 2024 einem Gesetzespaket der EU-Kommission gegen Arzneimittelengpässe zugestimmt. Die neue Reform sieht einen leichteren Zugang zu preisgünstigeren Medikamenten vor und soll die Entwicklung neuer Antibiotika fördern.

In dem Gesetzespaket ist vorgesehen, dass die EU-Kommission zukünftig eine Liste mit wesentlichen Medikamenten führen soll. Für die dort gelisteten Medikamente kann eine Bevorratung angeordnet werden. Generika sollen zukünftig schneller – nach 7,5 Jahren statt bisher nach 10 Jahren – zugelassen werden können. Ausnahmen gibt es bei Originalarzneimitteln, die „einen ungedeckten medizinischen Bedarf“ abdecken oder wenn ein Großteil der Entwicklung innerhalb der EU liegt. In diesem Fall kann die Frist bis zur Zulassung eines Generikums um zusätzliche 12 bzw. 6 Monate verlängert werden. Medikamente für besonders seltene Erkrankungen können für 11 Jahre geschützt werden. Unternehmen, die ein neues Antibiotikum entwickeln, sollen ein anderes gewinnbringendes Medikament aus ihrem Unternehmen ein Jahr länger exklusiv vermarkten oder es verkaufen dürfen. Zudem soll das Zulassungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden, die Prüfung durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) darf zukünftig dann maximal 180 Tage statt bisher 400 Tage dauern. In dem neuen Gesetz ist vorgesehen, dass die Pharmahersteller offenlegen, welche öffentlichen Mittel sie für Forschung und Entwicklung erhalten.