Deutscher Hausärzteverband will Finanzinvestoren Einhalt gebieten

Arztpraxen werden immer häufiger von Finanzinvestoren aufgekauft und in Medizinische Versorgungszentren (MVZ) umgewandelt. Dieser Entwicklung will der Deutsche Hausärzteverband (DHÄV) nun entgegenwirken und hat dazu während seiner Delegiertenversammlung, die jüngst in Hannover stattfand, 10 Forderungen aufgestellt. Adressat dieses Maßnahmenkatalogs ist die Bundesregierung. Eine zentrale Forderung ist u. a. die Aufstellung eines MVZ-Transparenzregisters, aus dem sich auch die nachgelagerten Inhaberstrukturen nachvollziehen lassen. Der oder die Inhaber sollen bereits auf dem Praxisschild gekennzeichnet und für die Patienten somit erkennbar sein. Darüber hinaus sollen niederlassungswillige Ärzte gegenüber MVZ bei Praxisnachbesetzungsverfahren bevorzugt werden. Die Anzahl der ärztlichen Angestellten soll nicht nur in Artpraxen, sondern auch in MVZ begrenzt werden. Außerdem fordert der DHÄV, dass Vertragsärzte über die Mehrheit der Gesellschaftsanteile und Stimmrechte der MVZ-Trägergesellschaft verfügen bzw. die Entscheidungsstrukturen einer MVZ-Trägergesellschaft in den Händen von Vertragsärzten liegen. Ferner sollen die Zulassungsausschüssen – wie bei der Zulassung von Vertragsärzten – die Möglichkeit haben, die Eignung von MVZ dahingehend zu prüfen, ob diese die vertragsärztliche Versorgung gewährleisten können. Der DHVÄ spricht sich ebenfalls für eine Beschränkung der Gründungsbefugnis für MVZ von Krankenhäusern aus. Daneben plädiert er für die Streichung der sogenannte Konzeptbewerbung (§ 103 Abs. 4 Satz 5 Nr. 9 SGB V) aus dem Gesetz, für die Feststellung der Unzulässigkeit des Abschlusses von Gewinnabführungs- oder Beherrschungsverträgen mit natürlichen oder juristischen Personen durch MVZ, die in der Rechtsform einer GmbH geführt werden, und für die Streichung der Möglichkeit des Zulassungsverzichts zugunsten eines MVZ. Die ausführliche Beschlussübersicht der DHÄV-Delegiertenversammlung finden Sie hier.