Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) weist aktuell mit einem Schreiben an Arztpraxen, Apotheken und Krankenkassen darauf hin, dass es aktuell Probleme mit dem Pflichtfeld „Berufsbezeichnung“ gibt. So führt der unspezifische Ausdruck „Berufsbezeichnung“ dazu, dass in das Feld oftmals nicht die – wie angedacht – Facharztbezeichnung eingetragen wird. Falsche oder ungenaue Angaben lassen sich nicht nachträglich in der Apotheke korrigieren, die Patienten werden daher aktuell oftmals zur Korrektur des Rezeptes in die Arztpraxis zurückgeschickt. Das BMG ist mit dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Deutschen Apothekerverband in Kontakt, um Retaxationen aufgrund einer falschen oder unvollständigen Angabe auszusetzen, bis eine Lösung für dieses Problem gefunden ist. So schlägt das BMG vor, einen abschließenden Katalog möglicher Berufsbezeichnungen zu erstellen, und diese anstatt des bestehenden Freitextfeldes als Auswahlfeld zu hinterlegen.