EBM Vergütung nachgerüstet: Abrechnung von IVOM und OCT am gleichen Tag möglich

Am 17. September 2019 hat der Bewertungsausschuss die Honorierung für Optische Kohärenztomografie (OCT) zur Diagnostik und Therapiesteuerung bei der neovaskulären AMD (nAMD) und dem diabetischen Makulaödem (DMÖ) beschlossen. Seit 1. Oktober 2019 können Augenärzte OCT über den EBM abrechnen, allerdings nicht am gleichen Tag mit einer intravitrealen Medikamentengabe (IVOM).

Im Zuge von Nachverhandlungen des „Berufsverbands der Augenärzte“ (BVA) mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurde diese Vorgabe geändert. Mitte Dezember 2019 hat der Bewertungsausschuss beschlossen, dass die OCT zur Therapiesteuerung bei nAMD und DMÖ nach IVOM ab dem 1. Januar 2020 neben der IVOM am gleichen Tag am gleichen Auge abgerechnet werden dürfen. In der Änderung heißt es: „Entgegen Nr. 8 der Präambel 31.2.1 und Nr. 4 der Präambel 36.2.1 kann die Gebührenordnungsposition 06338 am Operationstag neben den Gebührenordnungspositionen 31371, 31373, 36371 und 36373 berechnet werden.“ Das gleiche gilt für die GOP 06339. Diese Regelung gilt nicht für die Diagnostik-OCT-Ziffern 06336 und 06337.

Quelle: BVA