Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit Juli 2022 Pflicht

Seit dem 1. Juli 2022 sind Ärzte verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Patienten mittels KIM-Dienst direkt an die Krankenkassen zu übermitteln. Ursprünglich war diese Form der Übermittlung bereits seit Anfang des Jahres verpflichtend, bis zum 1. Juli 2022 konnten jedoch übergangsweise noch die „alten“ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt werden.

Für die elektronische Übermittlung mittels KIM wird eine funktionierende TI-Anbindung inklusive E-Health-Konnektor, KIM-Dienst, elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) 2.0 sowie ein Update des Praxisverwaltungssystems (PVS) benötigt.

Praxen, die noch nicht über diese technischen Voraussetzungen verfügen, können aktuell noch ein sogenanntes Ersatzverfahren anwenden: Mittels im PVS hinterlegtem Stylesheet werden drei Ausfertigung (für die Krankenkasse, den Arbeitgeber und den Versicherten) der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgedruckt und an den Patienten ausgehändigt. Liegt noch nicht das neuste Update des PVS vor und ist das Stylesheet noch nicht verfügbar, so kann vorläufig weiterhin eine papiergebundene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1) ausgestellt werden.