EU einigt sich auf Gesetzesentwurf zum europaweiten Zugang zu Gesundheitsdaten

Ende März 2024 einigten sich die Vertreter des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates auf die Details des Gesetzesentwurfes zur Schaffung eines Europäischen Gesundheitsraumes („European Health Data Space“, EHDS). Bewohner der EU können nach Verabschiedung des Gesetzes ihre auf Smartphone oder elektronischer Gesundheitskarte gespeicherten Gesundheitsdaten wie elektronische Rezepte, Medikationspläne, medizinische Bilder oder Laborergebnisse mit Ärzten aller EU-Mitgliedstaaten teilen.

Nach Angaben von Angelika Niebler, Vorsitzende der CSU-Europagruppe im Europaparlament, ist in dem Gesetzesentwurf vorgesehen, dass die Patienten selbst darüber entscheiden, wer auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen darf, welche Informationen eingesehen werden könnten und welche Daten privat bleiben sollten. Das Gesetz legt fest, dass die Patienten ein Mitspracherecht bei der Verwendung und dem Zugriff auf ihre Daten haben und sie jedes Mal darüber informiert werden, wenn darauf zugegriffen wird. Zudem haben sie das Recht, falsche Informationen korrigieren zu lassen.

Auf Basis der Plattform MyHealth@EU soll jedes Land nationale Dienste für den Zugang zu den Gesundheitsdaten einrichten und es soll ein europäisches Format für den Austausch geben. Datenqualität, Sicherheit und Interoperabilität werden reguliert. Zudem sollen – so der Entwurf – anonymisierte bzw. pseudonymisierte Gesundheitsdaten wie Gesundheitsakten, klinische Studien, Kostenerstattungen, genetische Daten, Wellness-Daten sowie Informationen aus öffentlichen Gesundheitsregistern und zu Ausgaben und Finanzierung des Gesundheitswesens gemeinschaftlich zum Zwecke des öffentlichen Interesses, der Politikgestaltung und für Statistiken genutzt werden dürfen.

Nicht zulässig ist eine Weitergabe der Daten zu Werbezwecken oder an Versicherungen, Kreditinstitute oder Arbeitgeber. Abgeordnete des EU-Parlaments konnten bei den Verhandlungen kurzfristig durchsetzen, dass Patienten das Recht haben, sich gegen eine Nutzung ihrer Daten zu entscheiden – sofern die Nutzung nicht von öffentlichem Interesse ist.

Die Einigung wurde nach zähen Verhandlungen erreicht und stellt einen Kompromiss zwischen Datenschutz und Datensouveränität dar. EU-Kommissarin für Gesundheit, Stella Kyriakides, äußerte sich nach der Einigung: „Unsere Gesundheitsunion baut auf Zusammenarbeit auf, und der Europäische Gesundheitsdatenraum wird eines der stärksten und sinnbildlichsten Beispiele dafür sein, was wir erreichen können, wenn wir zusammenarbeiten“.

Sobald die Einigung von EU-Parlament und EU-Rat formell angenommen wird, kann sie in Kraft treten. Dies gilt als reine Formsache und das Gesetz kann somit noch in dieser Legislatur verabschiedet werden.