Heinrich Heimann hält 5. Maternushaus-Ehrenvorlesung

Bei der virtuellen Preisvergabe: Im Vordergrund Prof. Dr. med. Claus Cursiefen, im Bild rechts der Preisträger Prof. Dr. med. Heinrich Heimann.

Bei der alljährlichen Fortbildungstagung der Universitätsaugenklinik Köln, die traditionell im Herzen der Domstadt im Erzbischöflichen Tagungszentrum Maternushaus stattfindet, ist die nach dem Tagungsort benannte Ehrenvorlesung für die Zuhörer stets ein Höhepunkt – und eine Auszeichnung für den Vortragenden. Bei der 33. Maternushaustagung, die am 20. Februar 2021 stattfand, Bei der 33. Maternushaustagung, die am 20. Februar 2021 online stattfand, war der Vortragende, Prof. Dr. med. Heinrich Heimann aus Liverpool zugeschaltet. Der Gastgeber und Kölner Klinikdirektor Prof. Dr. med. Claus Cursiefen würdigte den Werdegang von Heinrich Heimann, der in Köln Abitur gemacht hat, bevor er seinen klinischen Weg an der Charité begann, und sich u. a. – wie C. Cursiefen es formulierte – um die Behandlung von okulären Tumoren, vor allem des Aderhautmelanoms "wegweisend“ verdient gemacht hat. Seit 2015 wirkt H. Heimann an der Universität Liverpool.

Aderhautmelonom vs. Aderhautnävus: Risikofaktoren helfen bei der Abgrenzung

H. Heimann widmete sich in seinem Vortrag den kleinen melanozytären Aderhautläsionen. In der Praxis fällt oft die Entscheidung schwer, ob ein Patient mit einem solchen Befund weiterbetreut werden kann oder in die Klinik überwiesen werden muss. Eine Hilfe bei der diffentialdiagnostischen Entscheidung Aderhautnävus oder Aderhautmelanom ist die OCT-Bildgebung. Zumindest in Großbritannien kommt es durch die OCT-Befundung zu vermehrten Überweisungen an spezialisierte Zentren wie in Liverpool. Dennoch werden im Vereinigten Königreich 21% der wirklich bösartigen Tumoren zunächst nicht erkannt und weitere 11% erst mehr als 6 Monate nach dem Erstkontakt überwiesen. Zur verzögerten Diagnosestellung trägt auch bei, dass 30% aller Patienten asymptomatisch sind.

H. Heimann erklärte, dass die Abgrenzung eines harmlosen Befundes gegen ein Aderhautmelanom schwierig ist. Auch er habe kein besonderes Tool, um die den Melanomen sehr ähnlichen gutartigen Nävi von den Aderhautmelanomen abzugrenzen. Daher stützt sich der Verdacht auf ein bösartiges Leiden auf das Vorliegen bekannter Risikofaktoren. Als Risikofaktoren gelten:

  • oranges Pigment an der Läsion,
  • das Vorliegen subretinaler Flüssigkeit,
  • eine Prominenz von 2 mm und mehr,
  • eine sehr geringe Reflektivität im Ultraschall,
  • ein Basisdurchmesser von mehr als 5 mm und
  • ein Visus von 0,4 und schlechter.

Je mehr Risikofaktoren vorliegen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Aderhautmelanom und kein Aderhautnävus vorliegt: Mit 1 Risikofaktor beträgt diese 11%, mit 3 Risikofaktoren 34% und mit 5 Risikofaktoren 55%. 

Bei Patienten, bei denen ein Aderhautnävus ohne Risikofaktoren vorliegt, können alle Beteiligten zunächst einmal beruhigt sein: Das Risiko für eine maligne Transformation liegt nach einer Berechnung durch Experten bei 1: 8845. Dennoch sollten die Nävi in größeren Abständen kontrolliert werden.