KVSH sagt Rollout des E-Rezepts ab

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) zieht sich bis auf Weiteres aus der Rollout-Phase des E-Rezepts zurück – das teilte die Körperschaft des öffentlichen Rechts ihren Mitgliedern in einem Schreiben vom 22. August 2022 mit. Hintergrund ist, dass die Datenschutzbehörde Schleswig-Holstein den digitalen Weg – sprich den datenlosen QR-Code des E-Rezepts per Mail- oder SMS-Verfahren an Patienten oder gegebenenfalls Apotheken zu senden – untersagt hat. Das sei auch dann der Fall, wenn die Patienten dem Übermittlungsverfahren persönlich zustimmen und die Artpraxen dieses Einverständnis in ihrer EDV dokumentiert haben, betont die KVSH in dem Schreiben. Zur Erläuterung: Das im PVS erstellt E-Rezept wird über die Telematikinfrastruktur digital an den Fachdienst der gematik geleitet und gleichzeitig erhalten die Patienten einen QR-Code, der selbst keine Daten enthält, sondern eine Schlüsselfunktion. Sobald die Apotheken den Code einscannen, wird das vollständige E-Rezept beim Fachdienst der gematik abgerufen und die Medikamente können abgegeben werden. Allerdings – so die Datenschutzbehörde Schleswig-Holstein – sei die Versendung datenloser QR-Codes an versicherte Personen oder Apotheken gleichbedeutend mit der Übermittlung von Gesundheitsdaten.

Unbefugter digitaler Zugriff – Ärzte haften

Und genau hier liegt die Krux: Auf dem Markt frei erhältliche Apps aus dem Apothekenumfeld ermöglichen jeder Person – egal, ob sie befugt oder unbefugt im Besitz des QR-Codes gelangt – eine Einsicht in die auf dem E-Rezept hinterlegten Daten. Denn beim Hochlanden in solche Apps würden die Daten ermittelt und dem App-Nutzer angezeigt. Die Übermittlung des QR-Codes per Mail komme nur dann infrage, wenn dem QR-Code zusätzlich eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angefügt werde, fasst die KVSH die Entscheidung der Datenschutzbehörde zusammen. Anders als in der analogen Welt – hier trägt der Empfänger nach Erhalt die Verantwortung für den Umgang mit dem Rezept – können Ärzte in der digitalen Welt für Fehlverhalten oder missbräuchliche Anwendung von QR-Codes durch Dritte in Haftung genommen werden. Daher müsse die Funktionalität sofort nach Bekanntwerden zum Schutz der Arztpraxen unterbunden werden, heißt es in dem Schreiben der KV. Die PVS, die dieses Verfahren ermöglicht hat, wird die Funktion in den nächsten Tagen abschalten. Anders als die KVSH wird die KV Westfalen-Lippe (KVWL) die Rollout-Phase planmäßig zum 1. September 2022 mit zunächst 250 Praxen starten, informiert die KVWL in einer Pressemitteilung vom 23. August. Am 31. Mai 2022 hatte die Gesellschafterversammlung der gematik einstimmig beschlossen, dass die Startphase des E-Rezepts in den Regionen der KVWL und KVSH Anfang September beginnen soll.