Marburger Bund und VKA erzielen Tarifabschluss: Mehr Gehalt und zusätzliche Urlaubstage für Ärzte

Der Marburger Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben sich nach sieben Sondierungs- und Verhandlungsrunden am 5 Mai 2022 auf einen Tarifabschluss für die zirka 60.000 Ärzte an den kommunalen Kliniken geeinigt. Im neuen Tarifvertrag sind verschiedene Änderungen vorgesehen:

  • Entgelterhöhung: Die Gehälter steigen rückwirkend vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2022 um 3,35 %. Bereits jetzt gab der Marburger Bund bekannt, diese Entgeltregelungen zum Jahresende zu kündigen und 2023 neue Tarifverhandlungen führen zu wollen.
  • Urlaub: Ab dem 1. Januar 2022 gibt es einen zusätzlichen Urlaubstag. Darüber hinaus erhalten Ärzte, die mehr als 29 Bereitschaftsdienste im Kalenderjahr geleistet haben, ab dem 1. Januar 2023 einen Tag Zusatzurlaub.
  • Rufbereitschaft: Die Höchstgrenze für Rufbereitschaftsdienste wurde zum 1. Juli 2022 auf 13 pro Kalendermonat festgelegt, weitere Dienste sind nur bei der Gefährdung der Patientensicherheit zu leisten. Ab der 14 Rufbereitschaft bekommt der dienstleistende Arzt zusätzlich zum Rufbereitschaftsentgelt einen Zuschlag von 10 %, nach jeder weiteren dritten Rufbereitschaft erhöht sich der Zuschlag um weitere 10 %.
  • Bereitschaftsdienste: Die Anzahl der Bereitschaftsdienste wurde auf 4 innerhalb eines Kalendermonats begrenzt, diese Regelung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Die wichtige Möglichkeit, Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaften und Arbeitsleistungen am Wochenende bei Gefährdung der Patientensicherheit anzuordnen, bleibe jedoch bestehen, erklärt die VKA.
  • Freie Wochenende: Ebenfalls zum 1. Januar 2023 dürfen die an kommunalen Krankenhäusern beschäftigten Ärzte höchstens an 2 Wochenenden im Kalendermonat arbeiten.

Die Änderungen zu den Rufdiensten bzw. zu den Bereitschaftsdiensten und freien Wochenende wurden zu unterschiedlichen Zeiten vereinbart, um die dadurch entstehenden administrativen Belastungen für die kommunalen Krankenhäuser möglichst gering zu halten, so die VKA. Gleichzeitig betont der Arbeitgeberverband, dass diese Regelungen – im Unterschied zu den Entgeltregelungen – in den kommenden Jahren nicht mehr diskutiert werden. Darauf hatten sich die beiden Tarifparteien während ihrer Verhandlungen geeinigt.