MDK-Reform schreitet voran

Die Umsetzung des im Januar 2020 in Kraft getretenen Reformgesetzes des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) schreitet voran. Seit dem 1. Juli 2021 sind die Medizinischen Dienste auf Landesebene nicht mehr als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen organisiert, sondern als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einem klaren Auftrag, heißt es in einem Presseschreiben des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS). Im Zuge dieser Reform setzen sich die Verwaltungsräte neu zusammen: Jeder Verwaltungsrat besteht aus 16 ehrenamtlichen Mitgliedern der sozialen Selbstverwaltung, 5 Vertretern aus Patienten- und Verbraucherorganisationen sowie 2 Mitgliedern ohne Stimmrecht aus Ärzteschaft und Pflegeberufen. Der Verwaltungsrat entscheidet unter anderem über den Haushaltsplan, die Betriebs- und Rechnungsführung und wählt den Vorstand. Weitere Reformschritte sind für das kommende Jahr geplant. So wird der MDS Anfang 2022 aus der Trägerschaft des GKV-Spitzenverbandes gelöst, Träger des Medizinischen Dienstes Bund werden dann die Dienste auf Landesebene sein. Neue Aufgabe des Medizinischen Dienstes Bund wird der Erlass von Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste sein. Darüber hinaus wird er weiterhin den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen beraten. Im Rahmen der MDK-Reform übernehmen die Medizinischen Dienste zudem neue Aufgaben im Krankenhausbereich. Erfolgten die Abrechnungen bis dato auf den Einzelfall bezogen und im Anschluss an die Behandlung des Versicherten, können Krankenhäuser nun vorab den Umfang von personellen und technischen Ausstattungen für komplexe und teure Behandlungen beim zuständigen Medizinischen Dienst auf Landesebene abrufen. Diese Strukturprüfungen sind sogar zukünftig Voraussetzung dafür, dass die Kliniken die Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen können.