Neue Stellungnahme: Wirksame Desinfektionsmittel gegen das neue Coronavirus

Die Desinfektionsmittelkommission der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten (DVV) und der Gesellschaft für Virologie (GfV) hat Anfang März 2020 eine neue Stellungnahme veröffentlich, in der ausführlich darauf eingegangen wird, welche Desinfektionsmittel bei Verdacht auf eine Erkrankung bzw. bei einer nachgewiesenen Erkrankung mit dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2 einzusetzen sind.

So informiert die Kommission darüber, dass zur Inaktivierung sämtlicher Coronaviren alle Desinfektionsmittel mit nachgewiesener begrenzter viruzider Wirksamkeit geeignet sind. Auch Produkte mit dem Wirkspektrum „begrenzt viruzid PLUS“ und Produkte mit dem Wirkspektrum „viruzid“ können verwendet werden. Eine Liste dieser Produkte sind auf der Internetseite des Verbunds für Angewandte Hygiene und der Internetseite des Robert Koch-Instituts zu finden. Zudem ist es möglich, sich in der Apotheke die Händedesinfektionsmittel 2 Propanol 70% (v/v) gemäß Standardzulassung und die WHO-Formulierungen I und II anmischen zu lassen, diese sind ebenfalls wirksam.

Die Stellungnahme weist darauf hin, dass Desinfektionsmaßnahmen nur in medizinisch begründeten Fällen erforderlich sind. Bei gesunden Personen reicht es aus, die Hände gründlich und regelmäßig für mindestens 20 Sekunden zu waschen.

Die ausführliche Stellungnahme kann auf der Internetseite der GFV nachgelesen werden.