Neue Stellungnahmen: Proliferative diabetische Retinopathie und Behandlung störender degenerativer Glaskörpertrübungen

Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA), die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) und die Retinologische Gesellschaft haben Ende des Jahres 2019 die „ergänzende Stellungnahme zur Therapie der proliferativen diabetischen Retinopathie“ veröffentlicht. Die ergänzende Stellungnahme führt aus, wann der Einsatz einer IVOM mit VEGF-Inhibitoren bei diesem Krankheitsbild empfohlen wird. So beschreibt sie zunächst das Vorgehen bei der Diagnostik, die Therapie mittels panretinaler Laserkoagulation bzw. die alternative Therapie mittels intravitrealer operativer Medikamenteneingabe (IVOM). Zudem weist die ergänzende Stellungnahme darauf hin, dass – auch wenn es Hinweise darauf gibt, dass die Anti-VEGF-Hemmer eine vorübergehende stabilisierende Wirkung zeigen – oftmals eine spätere Laserkoagulation notwendig ist, wenn eine Ischämie vorliegt. Die Empfehlung behandelt weiterhin Aspekte einer Therapie bei gleichzeitigem Auftreten eines diabetischen Makulaödems und einer proliferativen diabetischen Retinopathie (PDR) und informiert über die fehlende Evidenz für Empfehlungen zur kombinierten Therapie mit Laser und IVOM sowie das IVOM-Therapieschema bei PDR.

Die „ergänzende Stellungnahme zur Therapie der proliferativen diabetischen Retinopathie“ ist auf den Internetseiten von BVA, DOG und Retinologischer Gesellschaft zu finden.

Stellungnahme zur Behandlung störender degenerativer Glaskörpertrübungen

Ende des Jahres 2019 haben der BVA, die DOG sowie die Retinologische Gesellschaft außerdem die Stellungnahme „Behandlung von störenden degenerativen Glaskörpertrübungen“ veröffentlicht. Die Stellungnahme informiert zu Anamnese, Diagnostik, Patientenselektion, Aufklärung, Therapie und Nachsorge der Erkrankung. So wird beispielsweise empfohlen, bei aktuell aufgetretenen Floater-Beschwerden mindestens sechs Monate zuzuwarten, wenn behandlungsbedürftige Amotiovorstufen oder eine Amotio ausgeschlossen wurde, da in vielen Fällen eine spontane Besserung eintritt. Bei darüber hinaus anhaltender Symptomatik und dadurch bedingten erheblichen subjektiven Beeinträchtigungen kann eine Therapie erwogen werden. In besonders schweren Einzelfällen wird eine Behandlung mittels Neodym-YAG-Laser-Vitreolyse oder die Pars-plana-Vitrektomie diskutiert.

Die neue Stellungnahme zur Behandlung von störenden degenerativen Glaskörpertrübungen ist auf den Internetseiten von BVA und DOG zu finden.