Neugestaltung der Ärztlichen Approbationsordnung: AWMF warnt vor Weiterverfolgung des Referentenentwurfs

Aktuell kursiert ein Zwischenstand des weiterentwickelten Referentenentwurfs zur Neugestaltung der ärztlichen Approbationsordnung. Auch wenn es nur ein Zwischenstand ist, warnt die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) in einer Pressemitteilung vom Mai 2023 davor, diesen so weiterzuverfolgen. Die aktuellen Vorschläge würden die Bedingungen für das Studium und die Lehre im Fach Humanmedizin enorm erschweren. Auch die gewünschten finanziellen Einsparungen können mit dem aktuellen Entwurf aus Sicht der AWMF nicht erzielt werden.
„Mit dem aktuellen Entwurf droht ein neues Hammerexamen nach dem dritten Studienjahr“, betont Prof. Dr. Rolf-Detlef Treede, Präsident der AWMF. Die AWMF fordert, dass zumindest das schriftliche M1-Examen schon nach vier Semestern stattfindet und es damit auch nur den Stoff von vier Semestern prüft – und dass es nicht, wie plötzlich vorgesehen, nach sechs Semestern stattfindet und dann 50 Prozent mehr Stoff enthält. „Umfang und Inhalt der mündlichen Prüfung nach dem sechsten Semester müssen außerdem leistbar bleiben. Der aktuelle Zwischenstand verlängert die Prüfungssituation von vier auf fünf Stunden und erhöht die Zahl der gleichzeitig anwesenden Prüfenden von drei auf vier, darunter eine Person aus einem klinischen Fach, das bis zu diesem Zeitpunkt aber nur rudimentär gelehrt wurde. Sowohl die psychische Belastung für die Studierenden als auch die personellen und organisatorischen Belastungen für die Universitäten wären immens. Das produziert unnötige Kosten, ohne einen entsprechenden Nutzen zu generieren.“ sagt Treede. Sichergestellt müsse auch sein, dass diejenigen, die ein Fach prüfen, dieses auch lehren. Dieser Grundsatz werde in der im Entwurf konzipierten mündlichen M1-Prüfung verletzt. In dieser würden die Inhalte der klinisch-theoretischen Fächer und der psychosozialen Fächer von den anderen Fächern mitgeprüft würden und die klinischen Fächer dürften außerdem auch von Fachärzten oder -ärztinnen geprüft werden, die dem universitären Lehrkörper nicht angehören.
Der aktuelle Referentenentwurf will zudem Kosteneinsparungen dadurch realisieren, dass 30 Prozent der Vorlesungen durch „Blended Learning-Verfahren“ ersetzt werden. „Dieser Ansatz ist aus unserer Sicht nicht tragfähig, denn Veranstaltungen, die im Blended Learning-Format durchgeführt werden, sind nicht weniger personalaufwändig. Im Gegenteil: Es braucht mehr personellen Einsatz, mehr Ressourcen und das Format wird dadurch sogar kostenintensiver“, betont Prof. Dr. Renate Deinzer, Vorsitzende der Ad-hoc-Kommission Approbationsordnungen der AWMF. – Grundsätzlich begrüßt die AWMF, dass das Vorhaben einer staatlich organisierten Parcoursprüfung bei der mündlichen Prüfung endgültig aufgegeben wurde. „Dass dieses Format jetzt aber inneruniversitär festgeschrieben wird, spart kaum Geld, sondern führt lediglich zu einer Kostenverlagerung von den Prüfungsämtern in die Universitäten hinein. Gleichzeitig verhindert es die Etablierung anderer Formate, mit denen es besser gelingen kann, die erforderlichen Kompetenzen bei den Studierenden sicherzustellen“, so Deinzer weiter. „Als AWMF begrüßen wir grundsätzlich, dass die wissenschaftliche Ausbildung durch die neue Approbationsordnung intensiviert werden soll, indem eine bestimmte Zeit für eine Forschungsarbeit eingeräumt wird. Die aktuelle Version sieht dafür drei Blöcke von je vier Wochen vor. Diese starre Aufteilung erschwert jedoch die Durchführung und Auswahl von Forschungsarbeiten immens“, sagt Treede. Die AWMF fordert, die zur Verfügung stehende Gesamtstundenzeit festzulegen, den Fakultäten aber Freiräume bei der Einteilung zu lassen. Außerdem fordert die AWMF die Streichung der Innovationsklausel, die Abweichungen vom Regelstudiengang ermöglicht.