Verlängerung der Sonderregelungen in der ambulanten Patientenversorgung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sich für das 4. Quartal 2020 auf die Weiterführung zahlreicher Sonderregelungen in der ambulanten Patientenversorgung geeinigt, die wegen der Corona-Pandemie eingeführt wurden. Aufgrund dieser Sonderregelungen bleiben Videosprechstunden bis Ende dieses Jahres unbegrenzt möglich. Dies gilt bei allen Indikationen und auch, wenn der Patient zuvor noch nicht bei dem Arzt in Behandlung war. Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten dürfen ebenfalls bestimmte Leistungen per Videosprechstunde durchführen und abrechnen.

Auch die Regelung zu Krankentransporten von COVID-19-Patienten zu einer ambulanten Behandlung wurde verlängert: Diese bleiben genehmigungsfrei, solange der behandelnde Arzt die Verordnung gegenzeichnet. Diese Sonderregelung gilt auch für Patienten, die sich in Quarantäne befinden, und gilt solange der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt.

Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Frist für den Nachweis fachlicher Fortbildung für Ärzte und Psychotherapeuten bis zum 30. September verlängert. Außerdem wurde eine Senkung der gesamt zu erzielenden Fortbildungspunkte von 250 auf 200 Punkte beschlossen.

Eine detaillierte Übersicht aller Sonderregelungen und deren Gültigkeit stellt die KBV zur Verfügung.