Verordnungen von Augenprothesen weiterhin nur über herkömmliches Rezept

Aus aktuellem Anlass teilt Theo Knauer, 1. Vorsitzender des Berufsverbands der Augenprothetiker (BVDA) mit, dass Rezepte für Augenprothesen unbedingt weiterhin über das herkömmliche Muster 16 (rosa Rezept) verordnet werden müssen. Auch die Diagnose muss zwingend auf dem Rezept stehen. Augenprothesen fallen unter „Hilfsmittel“, deren Verordnung ist aktuell noch nicht über ein elektronisches Rezept (eRezept) möglich.

So häufen sich derzeit Meldungen der Mitglieder des BVDA, dass Patienten immer häufiger ihre Augenprothese mittels eRezept verordnet bekommen. Diese werden von den Krankenkassen bzw. deren Abrechnungsgesellschaften zurückgewiesen und die – oftmals älteren und nicht mehr mobilen – Patienten müssten für eine korrekte Verordnung erneut die Arztpraxis aufsuchen.