10% der ambulant tätigen Ärzte sind in einem MVZ tätig

Gemäß einer Statistik, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung am 14. September 2017 veröffentlichte, waren bis Ende des Jahres 2016 über 16000 Ärzte in einem der bundesweit 2490 Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) tätig. Dies entspricht etwa 10% aller ambulant tätigen Ärzte. Die Anzahl der MVZ stieg dabei gegenüber dem Vorjahr um 334 an.

Von den 16009 in MVZ angestellten Ärzten arbeiten 91% in einer Anstellung, die restlichen 9% sind als Vertragsärzte tätig. Durchschnittlich sind 6,4 Ärzte in einem MVZ beschäftigt, am häufigsten sind Hausärzte, fachärztliche Internisten und Chirurgen vertreten. Überwiegend wurden MVZ durch Vertragsärzte (43%) und Kliniken (39%) gegründet, meist in städtischen Gebieten. Die meisten dieser Zentren befinden sich in Bayern, Nordrhein, Niedersachsen und Hessen und die bevorzugten Rechtsformen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Die Kooperationsform MVZ wurde im Jahr 2004 im Rahmen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes eingeführt, um eine patientenorientierte Versorgung aus einer Hand zu ermöglichen. MVZ müssen grundsätzlich durch einen Arzt geleitet werden, der selbst als angestellter Arzt oder als Vertragsarzt in diesem Zentrum tätig ist. Eine kooperative Leitung ist möglich, falls unterschiedliche ärztliche Berufsgruppen – beispielsweise Ärzte und Psychotherapeuten – dort tätig sind.