Ärztetag: Mitgestaltung bei Digitalisierung des Gesundheitswesens gefordert

Der 120. Deutsche Ärztetag, der vom 23. bis 26. Mai 2017 in Freiburg stattfand, hat sich ausführlich mit der rasanten Digitalisierung des Gesundheitswesens und deren Auswirkung auf das ärztliche Berufsbild befasst. Er stellte klar, dass die Ärzteschaft die digitalisierungsbedingten Veränderungsprozesse aktiv mitgestalten möchte. So sollen ethische Regeln im Umgang mit der Digitalisierung, die Rolle der digitalen Methoden in der Gesundheitsversorgung, Grundsätze des Datenschutzes und die noch offene Finanzierung geklärt werden.

Gütesiegel für Gesundheits-Apps

In diesem Zusammenhang forderten die Delegierten die Einführung eines bundeseinheitlichen Gütesiegels von Gesundheits-Apps, das die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Patientendaten gewährleisten soll und Ärzte und Patienten über sinnvolle digitale Anwendungen informiert.

Digitale Anwendungen für Ärzte – wie beispielsweise die sektorenübergreifende elektronische Patientenakte, der elektronische Medikationsplan oder der Notfalldatensatz – tragen nach Ansicht des Ärztetages zur Verbesserung der Patientenversorgung bei. Hierbei ist eine kontinuierliche wissenschaftliche Untersuchung und Begleitung derartiger Anwendungen nötig. Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass die Sicherheit und Anwenderfreundlichkeit von Praxisverwaltungs- und Krankenhausinformationssystemen für die Verarbeitung und Nutzung dieser Anwendungen gewährleistet ist.

Fernbehandlungen werden begrüßt

Fernbehandlungen sind – sofern es sich um die Versorgung von Patienten handelt, die dem Arzt bekannt sind – nach Ansicht des Ärztetages grundsätzlich mit der ärztlichen Berufsordnung vereinbar. Das Modellprojekt aus Baden-Württemberg, nachdem registrierte Ärzte auch telefonische Anamnesen oder Befunderhebungen bei ihnen bislang nicht bekannten Patienten und ohne vorherigen persönlichen Kontakt durchführen können, wird durch den Ärztetag ausdrücklich begrüßt. Die Bundesärztekammer bekam den Auftrag zu prüfen, inwieweit die Muster-Berufsordnung für Ärzte um den Zusatz ergänzt werden kann, in besonderen Einzelfällen Ausnahmen für definierte Projekte mit wissenschaftlicher Evaluation zuzulassen. Berufsrechtliche Belange dürfen hierbei jedoch nicht beeinträchtigt werden.

Zudem forderte der Ärztetag dazu auf, digitalisierte Versorgungsangebote in die Regelversorgung zu überführen. Hierbei bieten sich insbesondere bereits bewährte telemedizinische Leistungen an - beispielsweise für Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz, Schlaganfällen oder Diabetes mellitus Typ II.