Ärztetag: Reform der Betriebskostenfinanzierung der Kliniken

Nach Ansicht des 120. Deutschen Ärztetags, der vom 23. bis 26. Mai 2017 in Freiburg stattfand, ist eine grundlegende Reform der Betriebskostenfinanzierung im Krankenhaus nötig, um Bedarfsgerechtigkeit in der Patientenversorgung zu erlangen.

So habe die Ausgestaltung des DRG-Systems "in eine Sackgasse geführt", die Kostensenkungen, Stellenabbau, Arbeitshetze und eine Unterversorgung nicht lukrativer Patientengruppe zur Folge habe. Die Delegierte regten - als einen Schritt gegen die überbordende Ökonomisierung der ärztlichen Tätigkeit im Krankenhaus - die Stärkung der Position des Ärztlichen Direktors an. Dieser sollte die gleichen Befugnisse erhalten wie ein Betriebsratsvorsitzender in der Industrie.

Zudem wurden die Krankenhausträger dazu aufgefordert, Fehlanreize durch vorrangig ökonomisch motivierte Zielvorgaben zu vermeiden und den Druck auf die Ärzte nicht durch diese Vorgaben zusätzlich zu erhöhen.

Aktion "Aktive Pause" soll auf Missstände aufmerksam machen

Um auf die Fehlentwicklungen wie Trivialisierung und Entwertung des ärztlichen Berufsbildes aufmerksam zu machen, soll eine "aktive Pause" organisiert werden. Der Vorstand der Bundesärztekammer wird gebeten, einen Termin für diese Aktion festzulegen und diesen bundesweit in der Ärzteschaft und gegenüber der Öffentlichkeit zu kommunizieren. Hierzu sollen alle in Deutschland tätigen Ärzte in einer konzentrierten Aktion ihre Arbeit unterbrechen. Der Ärztetag möchte sich auf diese Weise für die Unabhängigkeit und gegen die Verengung des Arztberufes als "Dienstleister", "Reparateur" oder "Unternehmer" positionieren.

Auch primär gewinnorientierte Gesundheitskonzerne bedrohen die Unabhängigkeit des Arztberufes, indem sie systematisch Arztpraxen und Arztsitze aufkaufen. Daher bittet der Ärztetag die Kollegen, diesen Aspekt beim Verkauf ihrer Praxis zu berücksichtigen.

Weiterhin forderte der Ärztetag die Träger der zukünftigen Landesarbeitsgemeinschaften für die Sektorenübergreifende Qualitätssicherungen dazu auf, Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses umzusetzen, die eine Beteiligung der jeweiligen Landesärztekammern vorsehen. Nur auf diese Weise könne deren breite und umfangreiche Expertise und langjährige Erfahrung in der Qualitätssicherung genutzt werden.