Aktualisierung der Handreichung „Ärztinnen und Ärzte in sozialen Medien“

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat die Handreichung „Ärztinnen und Ärzte in sozialen Medien“ aktualisiert. Die Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten findet mittlerweile immer häufiger innerhalb der sozialen Medien statt. Hierbei ist besonders wichtig, dass die Schweigepflicht und der Datenschutz streng beachtet werden. Um Ärzte hierfür zu sensibilisieren, wurde die Handreichung aktualisiert und enthält nun konkrete Fallbeispiele mit Lösungsvorschlägen. 

„Werden die Regeln beachtet, spricht nichts gegen eine breitere Nutzung sozialer Medien – im Gegenteil. Ärztinnen und Ärzte werden ihr Kommunikationsverhalten sicherlich ihren Patientinnen und Patienten anpassen müssen“, so Erik Bodendieck, Co-Vorsitzender des BÄK-Ausschusses „Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung“. „Im Zentrum aber wird auch in Zukunft das direkte Arzt-Patient-Gespräch stehen, da es den Patienten ein Höchstmaß an Vertraulichkeit garantiert“, so C. Bodendieck weiter. Die Herausforderung sei, dieses Vertrauen auch künftig zu bewahren.

„Der Austausch über soziale Medien kann das Patient-Arzt-Verhältnis auch ungünstig beeinflussen und mit datenschutzrechtlichen Problemen und weiteren juristischen Fragestellungen einhergehen“, ergänzt PD Dr. Peter Bobbert, ebenfalls Co-Vorsitzender des BÄK-Ausschusses. Daher sei es wichtig, dass sich Ärzte dieser Gefahren bewusst seien und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit und den Datenschutz zu gewährleisten.  „Bei sozialen Medien wird oft unterschätzt, wie schnell sich einzelne Informationen verbreiten und diese absichtlich falsch verstanden oder noch nach Monaten und Jahren einen sogenannten Shitstorm auslösen können“, fügt P. Bobbert ergänzend hinzu.

Die aktualisierte Handreichung der Bundesärztekammer „Ärztinnen und Ärzte in sozialen Medien“ kann auf der Internetseite der Bundesärztekammer nachgelesen werden.