Arzt darf Maskenpflicht in Praxis weiterhin anordnen

Auch bei einem Wegfall der gesetzlichen Pflicht zum Tragen einer Maske in Arztpraxen, darf der Praxisinhaber den Zutritt zu den Praxisräumen vom Tragen einer Maske abhängig machen und dies – beispielsweise durch einen Aushang – kommunizieren. Grundsätzlich besitzen Praxisinhaber eine Organisationshoheit für ihre Praxisräume, die beinhaltet, welche individuellen Hygienemaßnahmen in der Praxis vorgeschrieben sind, um den Schutz der Patienten vor Infektionen zu gewährleisten. Hierzu kann beispielsweise das Tragen einer Maske gehören. Nach der deutschlandweiten Beendigung vieler Corona-Schutzmaßnahmen fiel die generelle Pflicht zum Tragen einer Maske. Diese ist bundesweit nur noch in wenigen Bereichen – beispielsweise in der Bahn – gültig. Die Pflicht zum Tragen einer Maske in Arztpraxen wird in den einzelnen Bundesländern aktuell unterschiedlich geregelt.