Bayern führt ab 2018 Sehbehindertengeld ein

Ab dem 1. Januar 2018 wird es in Bayern einen staatlichen Nachteilsausgleich für hochgradig sehbehinderte Personen in Form des „Sehbehindertengeldes“ geben. Das Gesetz wurde Ende Oktober 2017 durch den Bayerischen Landtag mit einer Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes beschlossen. So erhalten Personen mit einem Sehvermögen zwischen 2 und 5% pro Monat 176 Euro, Personen, die zusätzlich eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit haben, erhalten 352 Euro. Hochgradig Sehbehinderte erhalten damit etwa 30% des bayrischen Blindengeldes. Die Einführung des Sehbehindertengeldes wurde bereits im Jahr 2008 durch eine Initiative des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes (BBSB) gefordert.

„Nach zehn Jahren können wir endlich deren erfolgreichen Abschluss feiern. Es ist wichtig, dass der behinderungsbedingte Mehraufwand hochgradig sehbehinderter Menschen durch ein abgestuftes Blindengeld anerkannt wird“, so Judith Faltl, Landesvorsitzende des BBSB. Und die Präsidentin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, Renate Reymann, ergänzt: „Mit Bayern gewähren inzwischen sieben Bundesländer ein Sehbehindertengeld. Wir erwarten, dass sich auch die anderen Länder ihrer Verantwortung stellen. Denn es braucht angemessene Nachteilsausgleiche, um der inklusiven Gesellschaft Schritt für Schritt näher zu kommen.“