Beantragung des Praxisausweises: Neue Sicherheitsvorgaben

Wer nach dem 3. April 2023 einen neuen Praxisausweis bzw. eine Folge-SMC-B-Karte beantragt, muss die neuen Sicherheitsanforderungen der gematik beachten. Wie bei den elektronischen Heilberufsausweises müssen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten zukünftig ein sicheres Identifizierungsverfahren durchlaufen. Die Anbieter bieten dafür etwa das POSTIDENT-Verfahren in der Postfiliale oder die Online-Ausweisfunktion an. Nachdem dieser Schritt vollzogen ist, prüft die Kassenärztliche Vereinigung, ob der Antragssteller berechtigt ist, einen Praxisausweis anzufordern. Grundsätzlich gilt, dass der Antragssteller für die Institution, für die er den Ausweis beantragt, vertretungs- und zeichnungsberechtigt ist – bei einer Praxis oder einer Berufsausübungsgemeinschaft ist das in der Regel der zugelassene Arzt, bei Medizinischen Versorgungszentren der ärztliche Leiter. Mit dem Praxisausweis registrieren sich die Institutionen als medizinische Einrichtungen in der Telematikinfrastruktur. Dafür wird der Praxisausweis in ein Kartenterminal gesteckt und mit einer entsprechenden PIN freigeschaltet. Der Ausweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren – für die Finanzierung wird den Praxen und MVZ eine monatliche Pauschale von 23,50 Euro gezahlt.