Nach einer Anpassung der Bedarfsrichtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Mai 2019 werden ab dem 1. Juli 2019 insgesamt etwa 3500 zusätzliche Sitze für Ärzte und Psychotherapeuten ausgeschrieben. Darunter fallen 130 neu geschaffene Sitze für Augenärzte. Die Bedarfsrichtlinie gibt einen bundesweit einheitlichen Planungsrahmen für die ambulante Versorgung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung vor.
Die zusätzlichen Sitze sollen dazu beitragen, die ambulante Versorgung zu verbessern: Bereits im Juli 2015 hat der Gesetzgeber innerhalb des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes den G-BA beauftragt, die Verhältniszahlen und Kriterien der Bedarfsplanung zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Zukünftig soll alle zwei Jahre überprüft werden, ob regionale Unterschiede sowie die Bevölkerungsentwicklung hinsichtlich Alter oder Geschlecht einen veränderten Bedarf an Ärzten mit sich bringen.
„Dank der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie können wir jetzt noch schneller auf Änderungen beispielsweise in der Alters- und Morbiditätsstruktur der Patienten reagieren. Werden mehr Ärzte gebraucht, wird die Richtlinie entsprechend angepasst. Die Zahlen von 1990 sind endlich Geschichte. Damit wird die ambulante Versorgung für 73 Millionen gesetzlich Versicherte wieder einen Schritt besser“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.