Bundesgesundheitsministerium: Neues Krankenhauskonzept vorgelegt

Am 6. Dezember 2022 hat die vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragte 17-köpfige „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ ein Konzept vorgelegt, mit dessen Hilfe die Behandlung der Patienten in den Krankenhäusern zukünftig mehr nach medizinischen und weniger nach ökonomischen Kriterien erfolgen soll. Das Konzept sieht vor, die Kliniken in drei Vergütungsstufen einzuteilen, Kriterien hierfür sind Vorhalteleistungen, Versorgungsstufen und Leistungsgruppen. Das Fallpauschalensystem soll entsprechend weiterentwickelt werden.

Die Empfehlung stellt die Grundlage einer großen Krankenhausreform dar, die die Versorgung der Patienten verbessern und sicherstellen soll, dass diese überall – auch in ländlichen Regionen – schnell und gut versorgt werden und ihre Behandlung nicht durch ökonomische Gründe beeinflusst wird. Im Folgenden werden die drei Vergütungsstufen näher beschrieben:

1. Vergütung von Vorhalteleistungen
Aktuell werden die Krankenhausleistungen weitestgehend über Fallpauschalen vergütet. Die Fixkosten wie das Vorhalten von Personal, der Betrieb der Notaufnahme oder die Kosten der notwendigen Medizintechnik werden derzeit über die Fallpauschalen finanziert. Die Kommission empfiehlt, zukünftig einen festen Betrag als Vorhaltekosten zu definieren und an die Krankenhäuser – abhängig von ihrem Level (siehe unten) – zu zahlen. Dies soll den wirtschaftlichen Druck der Krankenhäuser mindern.

2. Definition der Krankenhaus-Level
Die Krankenhäuser sollen zukünftig in unterschiedliche Level eingeordnet werden, je nachdem, über welche Fachabteilungen und Leistungen sie verfügen. Drei Einordnungen wurden definiert, für jedes Level gelten einheitliche Mindeststandards für die apparative, räumliche und personelle Ausstattung.

  • Level I: Grundversorgung
    Krankenhäuser mit medizinisch und pflegerischer Basisversorgung, beispielsweise die Durchführung grundlegender chirurgischer Eingriffe und die Versorgung von Notfällen. Diesen Krankenhäusern wird eine besondere Bedeutung zugemessen, sie sollen flächendeckend eine wohnortnahe Versorgung garantieren. Je nachdem, welche Leistungen sie anbieten, werden sie nochmals unterteilt in Krankenhäuser, die eine Notfallversorgung sicherstellen (Level I n) und Krankenhäuser, die eine zudem eine integrierte ambulante und stationäre Versorgung anbieten (Level I i). Letztere sollen eine Schlüsselrolle auf dem Weg zur Überwindung der aktuellen Strukturen spielen, bei denen stationäre und ambulante Versorgung strikt getrennt sind. Daher wird vorgeschlagen, diese Krankenhäuser sektorenübergreifend regional zu planen und vollständig aus dem DRG-System zu entfernen und sie mittels Tagespauschalen zu vergüten.
  • Level II: Regel- und Schwerpunktversorgung: Krankenhäuser, die zusätzlich zur Grundversorgung noch weitere Leistungen anbieten.
  • Level III: Maximalversorgung: Krankenhäuser, die eine maximale Versorgung anbieten, beispielsweise Universitätskliniken.

3. Einführung von definierten Leistungsgruppen
Die aktuell grobe Einteilung in Fachabteilung, wie beispielsweise die „Innere Medizin“, soll durch definierte Leistungsgruppen, beispielsweise die „Kardiologie“ ersetzt werden. Voraussetzung für die Anerkennung einer Leistungsgruppe sind definierte Voraussetzungen an das Personal und die Ausstattung. Behandlungen innerhalb einer Leistungsgruppe dürfen nur abgerechnet werden, wenn einem Krankenhaus die entsprechende Leistungsgruppe zugeteilt wurde. Somit soll sichergestellt werden, dass beispielsweise Herzinfarkte nur in Abteilungen mit Linksherzkatheter, Schlaganfälle in Stroke Units und onkologische Erkrankungen nur in zertifizierten Krebszentren behandelt werden.

Die Regierungskommission empfiehlt für die Einführungen der neuen Regelungen eine großzügige Übergangsphase von bis zu fünf Jahren, damit den Krankenhäusern, den Ärzten, den Krankenkassen und den Ländern genügend Zeit für die Umstellung auf das neue Finanzierungssystem bleibt.

Die vollständige Stellungnahme ist auf der Internetseite des Bundesgesundheitsamtes nachzulesen.