Bundeskartellamt genehmigt Übernahme von Augen- und Laserzentren durch SmileEyes-Gruppe

Das Bundeskartellamt hat am 29. Juni 2022 die Übernahme des MVZ Augen- und Laserzentren Mitteldeutschland GmbH, der Augen- und Laserzentren Berlin MVZ GmbH und der Augen- und Laserzentren Hamburg MVZ GmbH, alle mit Sitz in Leipzig, durch die dem Finanzinvestor Trilantic gehörende SmileEyes-Gruppe genehmigt. Der Investor Trilantic betreibt eigene Augenkliniken in München, Trier, Luxemburg und Berlin sowie – insbesondere in Bayern – zahlreiche konventionelle Augenarztpraxen. Unter der Marke „Smile Eyes“ vergibt die Gruppe zudem Lizenzen an weitere Praxen, wie beispielsweise an die jetzt durch das Bundeskartellamt genehmigten Augen- und Laserzentren.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, äußerte sich zu den Gründen für die Entscheidung: „Die Übernahme stößt im Ergebnis auf keine durchschlagenden kartellrechtlichen Bedenken, weil die beiden Unternehmen bislang in unterschiedlichen Gegenden tätig sind. Die Auswahlmöglichkeiten der Patientinnen und Patienten bleiben daher von dem Zusammenschluss unberührt. Eine geringfügige Überschneidung der Einzugsgebiete in Berlin ist unbedenklich angesichts des dort bestehenden Angebots durch andere Augenarztketten und durch unabhängige Anbieter.“ Weiter führt A. Mundt aus: „Wir sehen in den vergangenen Jahren zunehmend Übernahmen und Beteiligungen von Finanzinvestoren an Arztpraxen, Medizinischen Versorgungszentren und Kliniken. Leider können wir aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur einen geringen Teil dieser Vorgänge kartellrechtlich kontrollieren. Der Fusionskontrolle unterliegt ein Erwerb nur, wenn das Zielunternehmen einen Mindestumsatz von 17,5 Millionen Euro erzielt hat. Es besteht die Gefahr, dass hier unter dem Radar des Bundeskartellamtes vermachtete Strukturen entstehen können.“

So sei der Umstand, dass Kliniken und Arztpraxen von Finanzinvestoren übernommen werden, allein noch nicht bedenklich, insbesondere, da sie durch Investitionen in teure Medizingeräte den Wettbewerb beleben. Lediglich eine Marktbeherrschung dieser Anbieter sei bedenklich, da in diesen Fällen keine Rücksichtnahme auf Patienten und Kostenträger genommen werden müsse. Gerade für junge Ärzte sei es zudem schwierig, einen Kassenarztsitz für eine Niederlassung zu erwerben, da sie im finanziellen Wettbewerb mit finanzkräftigen Kapitalinvestoren stünden.